Wer auf Pflege angewiesen ist, weiß, dass dies von psychischen, physischen und auch wirtschaftlichen Belastungen begleitet wird.
Gesetzlich ist durch die Pflegeversicherung nur die Grundvorsorge abgedeckt - doch dafür reicht diese oft nicht aus.
Ihre Absicherungswünsche sind die Grundlage Ihrer Vorsorge, die Sie in der Höhe beliebig und flexibel an Ihren Bedarf anpassen können. Die Vorsorgeversicherung greift auch bei Kindern, Jugendlichen, jungen sowie älteren Erwachsenen und Senioren.
Ihre individuellen Konditionen erfahren Sie in Ihrem Beratungstermin. Dieser ist für Sie unverbindlich und kostenlos.
Unsere Leistungen der privaten Pflegevorsorge-Möglichkeiten finden Sie hier in Auszügen.
Die gesetzlichen Grundlagen der Sozialen Pflegeversicherung können Sie hier im Sozialgesetzbuch, SGB XI nachlesen.
Was passiert im Falle einer Pflegebedürftigkeit (ambulant oder stationär)?
Im Bedarfsfall einer Pflegegrad-Einstufung wenden Sie sich bitte zuerst an den Medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung. Sie erhalten ein Pflegegutachten. Dieses und die Leistungszusage der Pflegepflichtversicherung, reichen Sie dann bei uns als Kopie ein. Wir setzen uns daraufhin mit Ihnen zeitnah in Verbindung.
Kostenerstattung entstandener Pflegekosten:
Frei verfügbares Tagegeld für eine Pflege im Pflegeheim:
Ergänzung Ihrer privaten Vorsorge mit staatlicher Förderung. Eine sinnvolle Kombination für Ihre Pflegekostenversicherung oder Ihr Pflegetagegeld:
Unsere ARAG FörderPflege passt zu Ihnen: