Als Arbeitnehmer haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die sogenannte Entgeltumwandlung. Der Gesetzgeber unterstützt Sie darin:
Was ist eine Unterstützungskasse?
Diese gibt es seit über 150 Jahren, als Form der betrieblichen Altersversorgung. Unser Partner, die ALTE LEIPZIGER Unterstützungskasse, ist eine rechtlich selbständige Altersversorgungseinrichtung – und damit unabhängig
von Ihrem Arbeitgeber.
So funktioniert's:
Ihr Arbeitgeber leistet Zuwendungen an die Unterstützungskasse, die diese wiederum 1 : 1 als Beitrag für eine Versicherung verwendet. Dadurch werden die Ihnen zugesagten Leistungen finanziert, egal ob als Rente oder als einmalige Kapitalleistung.
Ihr Arbeitgeber ist unsere Vertragspartner.
Sie stimmen mit ihm ab, welchen Betrag Sie umwandeln wollen. Dieser wird dann direkt von Ihrem Bruttoentgelt abgezogen und von Ihrem Arbeitgeber in die Unterstützungskasse eingezahlt.
So haben Sie vom 1. Tag an einen Anspruch auf die durch Ihre
Entgeltumwandlung finanzierten Versorgungsleistungen - ohne Verfall.
Ihre individuellen Konditionen erfahren Sie in Ihrem Beratungstermin. Dieser ist für Sie unverbindlich und kostenlos.